Sie fragen sich vielleicht, warum es in dieser Ausgabe von „Oststeinbek Aktuell“ keine einzelnen …
Beschlossen vom CDU-Ortsverband Glinde, CDU Fraktion Barsbüttel und
CDU Fraktion Oststeinbek am 28. September 2023
Präambel:
Der CDU-Ortsverband Glinde, die CDU-Fraktion Barsbüttel und die CDU-Fraktion Oststeinbek kommen zusammen, um gemeinsam eine Resolution zu verabschieden, die sich für eine Asylpolitik mit Augenmaß einsetzt. Wir sind fest davon überzeugt, dass es unsere Verantwortung ist, Asylsuchende unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten gerecht zu verteilen und Kommunen bei ihren Aufgaben so zu unterstützen, dass die Integrationsarbeit und die Betreuung der Schutzsuchenden gewährleistet bleiben.
Erwägungen:
Die Bundesregierung ist allein in der Lage die Migration intelligent zu steuern. Wir benötigen in ganz Deutschland und speziell in Schleswig-Holstein eine wirksame Steuerung und Begrenzung der Migration. Aktuell plant die Bundesregierung tatsächlich, die Unterstützung für die Länder ab 2024 zu halbieren und gerade die schon jetzt nicht ausreichenden Mittel für die Unterbringung zu kürzen. „Länder und Kommunen sollen nach Plänen der Bundesregierung im kommenden Jahr mit maximal 1,7 Milliarden Euro unterstützt werden – das ist nicht einmal die Hälfte der diesjährigen Hilfen in Höhe von 3,75 Milliarden Euro. Dies sei angesichts der steigenden Zahl von Geflüchteten und der Belastungen in den Kommunen bei den Ländern auf großes Unverständnis gestoßen und als inakzeptabel bewertet worden, hieß es.“ (Zeit Online 25.9.2023).
Schleswig-Holstein hat in den letzten Jahren eine erhebliche Anzahl von Asylsuchenden aufgenommen und eine humanitäre Verpflichtung, Menschen in Not Schutz zu bieten. Die Aufnahme und Verteilung führt in der aktuellen Situation dazu, dass es bei der Weitervermittlung aus kommunaler Unterbringung in den Wohnungsmarkt zu einem dauerhaften Engpass kommt. Dieser wird weder den Asylsuchenden noch den Bürgerinnen und Bürgern, die die Integrationsarbeit leisten, gerecht. Um eine dauerhafte Überlastung zu verhindern, muss bei der Aufnahme auch die Aufnahme- und Integrationskapazität vor Ort im Blick behalten werden. Der Gesamtprozess aus Migration von Asylsuchenden nach Deutschland → in die Länder → in die Kreise → in die Kommunen → in den freien Wohnungsmarkt muss als kontinuierlicher Prozess gesehen werden, der zu Beginn des Prozesses auch die begrenzten Kapazitäten am Ende im Blick hat und quasi als Regelkreis zu verstehen ist.
Der Bund und die Bundesländer verfügen über die notwendigen Ressourcen und Einrichtungen, um Asylsuchende in angemessener Weise aufzunehmen und zu betreuen. Es ist in jedem Fall Bund und Land möglich, diese Möglichkeiten in eigener Verantwortung zu schaffen.
Die geplante (!) Erstaufnahmeeinrichtung in Glückstadt für 600 Asylsuchende ist gemessen an den Zuweisungen in die Gemeinden bzw. der Zuweisungen in die Erstaufnahme Einrichtungen schon jetzt als nicht ausreichend zu bewerten.
Die aktuelle Puffer-Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtungen in Neumünster (900), Boostedt (2.500), Rendsburg (1.400), Seeth (1.100) beträgt insgesamt 7.200.
- Die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Aminata Touré kündigt in ihrer Pressemitteilung vom 12.9.2023 „neue Möglichkeiten der Kommunen zur Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete“ an. Welche dies zukünftig sein sollen und wann dieses Zukunftsszenario unter welchen Bedingungen eintreten wird, ist offen. Aktuell sind diese Möglichkeiten jedoch nicht gegeben.
- Es findet kaum eine der Situation und der Komplexität der jeweiligen Sozialisierung der Asylsuchenden angemessene Integration und psychische Betreuung in den Kommunen statt.
Beschlüsse:
- Wir sprechen uns dafür aus, dass Asylbewerber erst dann in den Gemeinden untergebracht und versorgt werden, wenn in Landesaufnahmezentren eine erfolgreiche Erstüberprüfung auf einen Anspruch auf Asyl stattgefunden hat und dieser positiv ausgefallen ist. Asylbewerber ohne Bleibeperspektive sind in den Landesaufnahmezentren zu versorgen und nicht in den Kommunen. Um den Prozess der Klärung der Asylansprüche zu beschleunigen, sind die zuständigen Stellen bei den Gerichten landesseitig personell zu verstärken bzw. Engpässe in der gesamten Prozesskette aufzulösen.
- Wir sprechen uns dafür aus, dass Asylsuchende in Gemeinden mit bereits hoher Auslastung oder nicht ausreichend möglicher sozialer Betreuung künftig nicht weiter aufgenommen werden, bis die Gemeinde wieder freie Kapazitäten meldet in Bezug auf Unterbringung oder angemessener Betreuung. Maßstab hierfür sind Überlastungsanzeigen der Gemeinden.
Alternativ müssen in der Landesregierung bzw. in den Kreisen sehr kurzfristig (spätestens bis Ende Oktober) objektiv messbare Kriterien festgelegt werden, ab wann eine Kommune an ihrer jeweiligen vorübergehenden oder dauerhaften Belastungsgrenze angekommen ist. Parameter hierfür könnten beispielsweise sein:
- verfügbarer Wohnraum
- Verweildauer bis Auszug in einen Wohnraum des freien Marktes
- Betreuungssituation durch qualifiziertes und kompetentes Fachpersonal
- verfügbare Kita Plätze, Schulplätze etc.
- Wir sprechen uns ferner dafür aus, die finanzielle (siehe Punkt Erwägungen) und vor allem personelle Unterstützung der Gemeinden für eine erfolgreiche Integration durch die Landesregierung sicherzustellen. Es ist nicht ausreichend, Asylsuchende lediglich aufzunehmen und ihnen eine Unterkunft zuzuweisen. Vielmehr muss zuerst sichergestellt sein, dass die Menschen adäquat an das Leben in unserer Gesellschaft durch geschulte Fachleute herangeführt und entsprechend betreut werden. Also Zugang zum Arbeitsmarkt, Kita, Schulen, Sozialpädagogen sowie Psychologen usw.
Es muss die komplette für Schleswig-Holstein gültige Versorgungskette klar und strukturiert aufgebaut sein, um in einen kontinuierlichen Prozess von
a.) Zugang zu und Betreuung in den Landesaufnahmezentren,
b.) Verteilung und Betreuung in die/den Kommunen und
c.) von dort der Weiterleitung in normalen Wohnraum und Betreuung.
Punkt c.) ist entweder in der aktuellen Prozesskette nicht berücksichtigt worden oder er ist zeitlich als zu kurz terminiert und damit unrealistisch. In jedem Fall werden genau in diesem Bereich in sehr kurzer Zeit vernunftbezogene Argumentationen kaum mehr möglich sein, da sie weggewischt werden durch operative Probleme und Engpässe.