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Wie in der Märzausgabe von Oststeinbek Aktuell angekündigt, möchten wir an dieser Stelle den Faktencheck fortsetzen. Nach der Umgehungsstraße geht es nun um den Kreisverkehr. Immer wieder wird von Seiten der OWG ein Kreisverkehr an der Möllner Landstraße / Stormarnstraße als sinnvolle Maßnahme und Lösung für die Verkehrsproblematik propagiert. Man hätte dafür nur leider nie eine Mehrheit bekommen.

Faktencheck:

Zum Vorhaben selbst gibt es Verkehrsgutachten und fachliche Einschätzungen, die sich klar gegen einen Kreisverkehr an der Stelle Möllner Landstraße / Stormarnstraße aussprechen. Als ein Kreisverkehr zuletzt im Ausschuss behandelt wurde, wurde durch die Verwaltung erneut die Möglichkeit eines Kreisverkehrs eingeschätzt. Zu dieser Maßnahme hat der Verkehrsentwicklungsplan von 2019 bereits Ansätze geschaffen. 

Ergebnis: „Der Kreisverkehr ist an dem Knotenpunkt Möllner Landstraße (L 94) / Stormarnstraße (K 100) somit nicht bzw. nur an der Grenze der Leistungsfähigkeit zu betreiben.“ Verkehrsentwicklungsplan Oststeinbek 2017 – 2019, S. 51.

Hier wird sich auf die Entlastung der Verkehrsbelastung bezogen, wobei bereits festgestellt worden ist, dass ein Kreisverkehr an dieser Stelle nicht bzw. nur an der Grenze der Leistungsfähigkeit zu betreiben ist. Alle Maßnahmen den fließenden Verkehr betreffend sind durch die Verkehrsaufsicht des Kreises anzuordnen. Ob der Kreis Stormarn einen Kreisverkehr, welcher laut gutachterlicher Einschätzung bereits bei der bestehenden Verkehrsbelastung die Grenzen der Leistungsfähigkeit erreicht, anordnen würde, ist fragwürdig. Weiterhin stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser eventuellen Anordnung bei der bestehenden Ausgangslage.

Aus Sicht der Verwaltung würde ein Kreisverkehr darüber hinaus die Verkehrssicherheit weiter minimieren. Hinter jeder Ausfahrt des Kreisverkehrs wäre ein Fußgängerüberweg einzurichten, damit Fußgänger die Möglichkeit der Querung haben. Hier haben Fahrzeuge nur bei Bedarf anzuhalten und oftmals werden – gerade an stark befahrenen Straßen -Fußgänger übersehen, sodass dies keine geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellt. Generell ist an diesem Knotenpunkt mit Schulwegführung von einer Wegeführung mit Fußgängerüberwegen abzuraten.  (Quelle: Protokoll des Bauausschusses vom 21.11.2022; wortgenaue Übernahme ist blau hervorgehoben)

Über mehrere Jahre gab es in der Gemeindevertretung sogar eine Mehrheit für einen Kreisverkehr an der Möllner Landstraße. In der Sitzungsperiode 2013 bis 2018 hatten OWG (3) und SPD (7) zusammen 10 von 19 Stimmen und die Mehrheit. Auf der Homepage der SPD ist das Projekt „Kreisverkehr“ aus dem Jahr 2017 sogar noch zu finden. Ohne Probleme hätte man also in dieser Legislaturperiode einen Kreisverkehr an dieser Stelle errichten können. Hat die OWG ihn zu dieser Zeit beantragt? Nein! Bei einem neuerlichen Antrag der OWG aus dem Jahr 2022 auf Errichtung eines Kreisverkehrs hat sich die SPD glücklicherweise entschieden, den Gutachten der Fachleute zu folgen und das Projekt nicht mehr zu unterstützen. Das ist klar zu begrüßen, denn wozu geben wir Geld für Fachleute aus, wenn dann doch das Bauchgefühl der selbsternannten Verkehrsexperten gewichtiger sein soll?! Zur ganzen Wahrheit gehört auch, dass die OWG den Antrag auf Vorplanung und Errichtung eines Kreisverkehrs an der Möllner Landstraße / Stormarnstraße 2022 gar nicht zur Abstimmung gestellt hat! Abgestimmt wurde nach inhaltlicher Diskussion über folgende Fassung:

„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des am 02.09.2019 im Bauausschuss verabschiedeten „Verkehrsentwicklungsplanes der Gemeinde Oststeinbek“ und der Bestätigung des Verkehrsentwicklungsplans in der GV, die Vorplanung von Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am Knotenpunkt Möllner Landstraße (L94) / Stormarnstrasse (K100) zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten.“ Diese Fassung wurde am 23.05.2022 einstimmig verabschiedet. Von einem Antrag auf Kreisverkehr, der in der Abstimmung keine Mehrheit gefunden hat, kann also nicht wirklich die Rede sein.

Bei einer vorangegangenen Beantragung mehrerer Maßnahmen (inklusive des Kreisverkehrs) aus dem Jahr 2020 beruft sich die OWG als Antragssteller auf den vorgenannten Verkehrsentwicklungsplan. Die Begründung des Antrages für die Maßnahme (Errichtung eines Kreisverkehrs) fußt also auf einer ablehnenden fachlichen Stellungnahme für selbige. Da konnte man natürlich nur ablehnen.

Wir werden auch in den kommenden Beratungen und Abstimmungen die Gutachten und die darin enthaltenen Empfehlungen der Fachleute berücksichtigen und nicht nach Laune oder Bauchgefühl entscheiden. Sollten also renommierte Fachplaner zukünftig einmal der Auffassung sein, dass ein Kreisverkehr unsere Probleme lösen würde, dann würden wir dies berücksichtigen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht absehbar.

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